Allgemeine Geschäftsbedingungen

Begriffsbestimmungen

„Plattform“ = die digitale Buchungsplattform für Transporte Load Your Cargo, betrieben von Load Your Cargo BV.

„LYC“ = jede der folgenden Gesellschaften in ihrer Eigenschaft als Vertragspartner gemäß Art. 1.3:

(a) Load Your Cargo BV, mit Sitz in Antwerpen (Wilrijk), Kernenergiestraat 19/J10, Belgien,

(b) Die LYC-Vertretungsgesellschaft, die im Zeitpunkt der Auftragsbestätigung auf der Seite des Schritts „Unterzeichnung“ angezeigt wird.

„Kunde“ = der Nutzer der Plattform, der einen Transportauftrag erteilt.

Art. 1 - Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der LYC-Plattform sowie das Verhältnis zwischen LYC und dem Kunden im Zusammenhang mit den über die Plattform erteilten Transportaufträgen.

1.2. Die über die Plattform erteilten Aufträge haben die Rechtsnatur von Speditionsverträgen, die im Fernabsatz auf elektronischem Wege zwischen LYC und dem Kunden geschlossen werden.

1.3. Vertragspartner. Über die Plattform erteilte Aufträge können von jeder der im Abschnitt Begriffsbestimmungen genannten Gesellschaften vertraglich übernommen und ausgeführt werden. Vertragspartner für jeden Auftrag ist die in der auf der Plattform angezeigten Auftragsbestätigung und auf der ausgestellten Rechnung angegebene Gesellschaft; alle Bezugnahmen auf „LYC“ in diesen AGB sind für den betreffenden Auftrag als Bezugnahmen auf diese Gesellschaft auszulegen. Jede Gesellschaft haftet ausschließlich für die von ihr vertraglich übernommenen Aufträge, ohne gesamtschuldnerische Haftung zwischen den Gesellschaften.

Art. 2 - Benutzerkonto

2.1. Der Zugang zur Plattform erfolgt über ein Benutzerkonto. Bei der Registrierung kann LYC Unterlagen zur Identifizierung des Unternehmens anfordern und Bonitätsprüfungen durchführen. LYC behält sich das Recht vor, ein Konto abzulehnen, zu sperren oder zu schließen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Betrug, Angabe falscher Informationen oder missbräuchlicher Nutzung der Plattform.

2.2. Der Kunde ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten und für alle von seinem Konto aus erteilten Aufträge verantwortlich, einschließlich derjenigen seiner autorisierten Nutzer. Jeder vom Konto des Kunden aus erteilte Auftrag gilt als von diesem erteilt.

Art. 3 - Die Plattform: Lizenz, geistiges Eigentum und Verfügbarkeit

3.1. Die Plattform, die Preisberechnungsalgorithmen, die Datenbanken, die Benutzeroberfläche und sämtliche zugehörigen Materialien sind und bleiben ausschließliches Eigentum von LYC. Dem Kunden wird eine beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und widerrufliche Lizenz zur Nutzung der Plattform eingeräumt, und zwar ausschließlich zum Zweck der Erteilung und Verwaltung von Transportaufträgen.

3.2. Untersagt sind: die automatisierte Datenextraktion (Scraping), die systematische Abfrage von Preisen zum Zweck des Weiterverkaufs oder der Wettbewerbsanalyse, die Dekompilierung sowie die Erstellung abgeleiteter Produkte auf Grundlage der Plattform. Ein Verstoß gegen diese Verbote führt zur Sperrung des Kontos und zur Haftung des Kunden für die verursachten Schäden.

3.3. LYC wendet die gebotene Sorgfalt für den durchgehenden Betrieb der Plattform auf, ohne deren ununterbrochene Verfügbarkeit zu gewährleisten. Unterbrechungen für geplante Wartungsarbeiten werden vorab angekündigt. Die vorübergehende Nichtverfügbarkeit der Plattform begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz; für dringende Aufträge während Zeiten der Nichtverfügbarkeit stellt LYC einen alternativen Kontaktweg zur Verfügung (E-Mail/Telefon).

3.4. LYC darf die aus den Aufträgen resultierenden Daten (Strecken, Preise, Volumina, Transitzeiten) in aggregierter und anonymisierter Form verwenden, um die Plattform einschließlich der Preisberechnungsalgorithmen zu betreiben, zu verbessern und weiterzuentwickeln. Daten, die einen Kunden oder dessen besondere Geschäftsbedingungen identifizieren, werden weder an andere Kunden noch an Dritte weitergegeben.

Art. 4 - Auftragserteilung und Auftragsstatus

4.1. Der vom Kunden über die Plattform erteilte Auftrag ist ab dem Zeitpunkt der Erteilung verbindlich und stellt die vollständige und vorbehaltlose Annahme dieser AGB dar.

4.2. Der Auftrag gilt ab dem Zeitpunkt als einem Frachtführer zugeteilt, in dem das amtliche Kennzeichen des Transportmittels in die Plattform eingegeben und der Auftragsstatus auf „LKW zugeteilt“ aktualisiert wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Ausführung des Auftrags dem Risiko einer Verschiebung des Ladedatums, einer Kostenanpassung (gemäß Art. 7) oder einer Stornierung (gemäß Art. 5) unterworfen, ohne dass diese Umstände die Verbindlichkeit des Auftrags berühren.

4.3. Auftragsstatus, Daten des Frachtführers, Abholzeitfenster und Preis sind in Echtzeit auf der Plattform einsehbar. LYC versendet keine gesonderten Benachrichtigungen über den Stand der Zuteilung, mit Ausnahme des in Art. 5.2 geregelten Falls.

4.4. Der Kunde hat jede Änderung der für die ordnungsgemäße Ausführung des Transports maßgeblichen Angaben unverzüglich in der Plattform zu aktualisieren; andernfalls trägt er sämtliche Folgen dieser Unterlassung. Jede Änderung der Auftragsbedingungen bedarf der Zustimmung beider Parteien, mit Ausnahme der in diesem Dokument ausdrücklich geregelten Fälle.

4.5. Nach der Zuteilung eines LKW bedürfen vom Kunden gewünschte Änderungen (Datum, Zeitfenster, Strecke, Art der Güter usw.) der Zustimmung des Frachtführers und können Zusatzkosten verursachen. Weniger als 48 Stunden vor dem Ladedatum kann der Auftragspreis nicht mehr gesenkt werden, da LYC die Kosten der Transportkapazität gegenüber dem Frachtführer bereits übernommen hat.

4.6. LYC behält sich das Recht vor, die Erteilung oder Ausführung eines jeden Auftrags nach freiem Ermessen abzulehnen, insbesondere bei Gütern, die diesen AGB nicht entsprechen, bei Kunden mit Zahlungsrückständen in der Vergangenheit oder bei Strecken und Bedingungen, die LYC nicht bedienen kann. Die Ablehnung wird über die Plattform mitgeteilt; bereits für den abgelehnten Auftrag gezahlte Beträge werden vollständig erstattet.

Art. 5 - LKW-Zuteilung und Abholung der Güter

5.1. Aufgrund der allgemeinen Bedingungen auf dem Transportmarkt sind das Lade- und das Entladedatum Schätzwerte und können sich je nach den konkret angetroffenen Umständen ändern (Streckenabweichungen, Verkehrsbehinderungen, Standzeiten an anderen Lade-/Lieferstellen, ungünstige Witterungsbedingungen, Routinekontrollen usw.). Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Änderungen kein Verschulden von LYC darstellen. LYC hält sich an die vom Kunden bei der Auftragserteilung mitgeteilten Öffnungszeiten der Lade- und Entladestellen.

5.2. Ist dem Auftrag am für die Abholung vorgesehenen Tag um 8:00 Uhr kein LKW zugeteilt, nimmt der für den Auftrag zuständige LYC-Mitarbeiter Kontakt mit dem Kunden auf, um ihn darüber zu informieren, ob sich die Abholung verschiebt oder nicht.

5.3. Ist dem Auftrag bis 12:00 Uhr am für die Abholung vorgesehenen Tag kein LKW zugeteilt, ist der Kunde berechtigt, den Auftrag kostenfrei zu stornieren. In allen übrigen Fällen löst die Stornierung des Auftrags durch den Kunden die in Art. 11 vorgesehenen Stornogebühren aus, unabhängig davon, ob ein LKW zugeteilt wurde oder nicht.

5.4. Storniert der Kunde nicht und ist er mit der Fortsetzung der Suche nach einem Frachtführer einverstanden, kann das Abholzeitfenster ohne jede Vertragsstrafe für LYC bis zur Ermittlung eines verfügbaren LKW verlängert werden.

5.5. Ermittelt LYC innerhalb von 2 (zwei) Werktagen ab dem ursprünglich vorgesehenen Abholdatum keinen verfügbaren LKW, gewährt LYC dem Kunden ein auf der Plattform gültiges Guthaben in Höhe von 100 EUR; der Auftrag wird für den Kunden kostenfrei storniert, und dieser kann den Auftrag zu den zu diesem Zeitpunkt auf der Plattform angezeigten aktualisierten Kosten erneut erteilen.

Art. 6 - Lieferung der Güter

6.1. Das voraussichtliche Lieferdatum wird anhand des tatsächlichen Abholdatums der Güter neu berechnet. Erfolgt die Abholung beispielsweise 2 Tage später als ursprünglich vorgesehen, wird das voraussichtliche Lieferdatum entsprechend angepasst.

6.2. Der erste Verzugstag gegenüber dem so neu berechneten Lieferdatum ist für LYC kostenfrei. Für jeden weiteren Verzugstag nach dem ersten Tag entschädigt LYC den Kunden mit 100 EUR je Verzugstag, sofern die Verzögerung auf einem Verschulden von LYC bei der Organisation des Transports beruht und nicht auf Ereignissen, die Dritte, den Verkehr, die Witterungsbedingungen oder ähnliche, von LYC unabhängige Umstände betreffen.

6.3. Werden am Bestimmungsort Verluste, Beschädigungen oder sonstige Schäden an den Gütern festgestellt (einschließlich der durch Verzögerung verursachten, sofern eine bestimmte Lieferfrist vereinbart wurde), sind der Empfänger oder die die Güter entgegennehmenden Personen verpflichtet, die Schäden festzustellen, die erforderlichen Formalitäten zu erfüllen, einschließlich der Erhebung der gesetzlichen Vorbehalte gegenüber dem Frachtführer, und die zur Wahrung des Entschädigungsanspruchs erforderlichen Maßnahmen gemäß den anwendbaren internationalen Regelungen zu ergreifen.

Art. 7 - Der Preis und dessen Änderung

7.1. Der bei der Auftragserteilung angezeigte Preis gilt für die Ermittlung eines Frachtführers. Nimmt kein Frachtführer die Fahrt zu diesem Preis an, kann LYC dem Kunden einen angepassten Preis vorschlagen, der zur Sicherstellung des Transports erforderlich ist. Der neue Preis gilt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden; fehlt diese, bleibt der Auftrag den Bestimmungen der Art. 5.4-5.5 unterworfen.

7.2. Nach der Zuteilung eines LKW ist der Preis fest und kann von LYC nicht mehr einseitig geändert werden, ausgenommen: (i) Fälle höherer Gewalt, (ii) von Behörden auferlegte Zusatzkosten (Abgaben, Bußgelder, neue Vorschriften) oder (iii) vom Kunden selbst gewünschte Änderungen, die gesondert schriftlich mitgeteilt und angenommen werden.

7.3. In den in Art. 7.2 Ziffern (i)-(ii) genannten Fällen beschränkt sich die Anpassung auf die tatsächlich von LYC getragene Kostendifferenz und wird auf Verlangen des Kunden durch Belege nachgewiesen.

Art. 8 - Pflichten von LYC

8.1. LYC wendet die erforderliche Sorgfalt auf, um einen Frachtführer zu ermitteln und den Transport sowie die Nebenleistungen gemäß den über die Plattform übermittelten Weisungen des Kunden zu organisieren und/oder auszuführen.

8.2. LYC ist berechtigt, die auf der Plattform verfügbaren Frachtführer für die Ausführung des Auftrags frei auszuwählen, unter Einhaltung der dem Kunden mitgeteilten Preis- und Zeitfensterkriterien.

8.3. LYC übermittelt dem Kunden über die Plattform oder per E-Mail die zugehörigen Transportdokumente (Rechnung und gegebenenfalls CMR oder das für die verwendete Transportart spezifische Beförderungsdokument).

8.4. Die Haftung von LYC ist auf die Haftungsgrenzen des für die verwendete Transportart anwendbaren internationalen Übereinkommens (CMR-Übereinkommen für den Straßentransport, siehe auch Art. 17 für die übrigen Transportarten), auf die in Art. 5.5 und 6.2 vorgesehenen Guthaben und Entschädigungen oder, in Ermangelung eines anwendbaren Übereinkommens, auf den in Rechnung gestellten Wert des Transports beschränkt. LYC haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Vertragsstrafen des Kunden gegenüber dessen eigenen Kunden und haftet nicht für Handlungen der über die Plattform ausgewählten Frachtführer; die Haftung für die tatsächliche Durchführung des Transports obliegt diesen nach den anwendbaren Regelungen.

8.5. LYC stellt sicher, dass die über die Plattform ausgewählten Frachtführer die Güter im Transportmittel ordnungsgemäß sichern, sodass sie während des Transports nicht beschädigt werden.

8.6. Beim Transport von Schüttgut beträgt die allgemein zulässige Waagenabweichung beim Entladen 100 kg. Wird beim Entladen anhand des Wiegescheins eine Mengendifferenz von mehr als 100 kg festgestellt, ist LYC verpflichtet, vom Frachtführer Schadensersatz in Höhe des Preises der über der Schwelle von 100 kg fehlenden Gütermenge zu verlangen, indem die Mengendifferenz auf den Preis der beförderten Güter bezogen wird, um den Kunden zu entschädigen.

Art. 9 - Pflichten des Kunden

9.1. Der Kunde gewährleistet die Richtigkeit aller bei der Auftragserteilung auf der Plattform eingegebenen Angaben zur allgemeinen Art der Güter, zu Zeichen, Anzahl, Gewicht, Volumen und Menge sowie gegebenenfalls zu deren Gefährlichkeit. Der Kunde haftet gegenüber LYC und stellt diese frei von sämtlichen Kosten, Aufwendungen und amtlichen Gebühren, die sich aus unrichtigen, unvollständigen oder verspäteten Informationen oder aus der Übergabe von Gütern ergeben, die Schäden an Eigentum, Transportmitteln oder der Umwelt verursacht haben.

9.2. Der Kunde haftet für die Richtigkeit und die augenscheinliche Rechtmäßigkeit der LYC über die Plattform zur Verfügung gestellten Dokumente (Handelsrechnungen, Packlisten usw.).

9.3. Der Kunde hat die Güter so verpackt, gekennzeichnet und etikettiert zu übergeben, dass sie den Transportvorgängen standhalten und dem Empfänger auftragsgemäß geliefert werden können.

9.4. Der Kunde teilt über die Plattform die Öffnungszeiten der Lade- und Entladestellen mit; jede Änderung ist unverzüglich in der Plattform zu aktualisieren.

9.5. Der Kunde ist verpflichtet, den UIT-Code (eindeutige Transportidentifikationsnummer) spätestens am Tag der Beladung der Güter gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften bereitzustellen. Nach den Aktualisierungen der rumänischen Dringlichkeitsverordnung Nr. 41/2022 ist der Kunde, wenn die beförderten Güter in eine der Kategorien mit hohem Steuerrisiko (BRFR) fallen, verpflichtet, die UIT-Codes rechtzeitig bereitzustellen und sämtliche gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem nationalen System RO e-Transport zu erfüllen; er haftet gegenüber LYC und/oder den beteiligten Frachtführern, falls diese wegen Nichterfüllung der Meldepflicht sanktioniert werden.

9.6. Sind die vom Kunden zur Verfügung gestellten Dokumente unvollständig, unrichtig oder für die Durchführung der Zoll- oder sonstiger Pflichtformalitäten unzureichend und wird dadurch die Zollabfertigung, die Beladung, die Entladung oder die Lieferung der Güter verhindert, haftet LYC nicht für die daraus resultierende Verzögerung, und sämtliche verursachten Kosten (Standzeit, Lagerung, zusätzlicher Transport) trägt der Kunde.

9.7. Bei Annahmeverweigerung durch den Empfänger oder bei dessen Abwesenheit, gleich aus welchem Grund, trägt der Kunde den Preis des Transports, der Nebenleistungen und der von LYC bis zum Abschluss des Transports aufgewendeten Zusatzkosten, einschließlich der Kosten für die Standzeit des Transportmittels/die Lagerung bis zur Annahme der Güter durch den Empfänger.

9.8. Der Kunde informiert LYC über jede Abtretung der aus dem Auftrag resultierenden Rechte und Pflichten an einen Dritten.

Art. 10 - Verbotene Güter und Gefahrgut

10.1. Über die Plattform dürfen nicht versandt werden: illegale Güter, Waffen und Munition, Bargeld, Wertsachen und Edelmetalle, Kunstwerke, lebende Tiere, verbrauchsteuerpflichtige Waren ohne vollständige Dokumentation sowie alle sonstigen gesetzlich verbotenen Güter.

10.2. Gefahrgut (ADR) wird ausschließlich bei Deklaration im Zeitpunkt der Auftragserteilung und mit ausdrücklicher Bestätigung von LYC angenommen. Eine falsche Deklaration oder das Verschweigen der Gefährlichkeit oder Unzulässigkeit der Güter begründet die volle Haftung des Kunden für sämtliche daraus resultierenden Schäden, Bußgelder und Kosten, auch gegenüber dem Frachtführer und Dritten, sowie das Recht von LYC, den Auftrag unter Anwendung der in Art. 11 vorgesehenen Stornogebühren zu stornieren.

Art. 11 - Stornierung des Auftrags durch den Kunden

11.1. Storniert der Kunde den Auftrag oder tritt er nach der Auftragserteilung und vor Beginn des Transports vom Vertrag zurück, entschädigt er LYC mit 30 % des Transportwerts bei Transportmitteln zwischen 3,5 und 40 Tonnen und mit 50 % des Transportwerts bei Schwerlast-/Übergrößentrailern oder Containerchassis, was die Organisationskosten darstellt, zuzüglich der von LYC bereits für die Durchführung von Beladung, Entladung und Transport aufgewendeten Kosten, wobei der Gesamtwert dieser Kosten nicht weniger als 500 EUR betragen darf. Die Stornogebühr ist unabhängig davon geschuldet, ob dem Auftrag ein LKW zugeteilt wurde oder nicht.

11.2. Abweichend von Art. 11.1 ist die Stornierung für den Kunden ausschließlich in den in Art. 5.3 (bis 12:00 Uhr am Abholtag kein LKW zugeteilt) und Art. 5.5 (Stornierung des Auftrags durch LYC unter Gewährung des Guthabens) geregelten Fällen kostenfrei.

11.3. Vergeblich gestellter LKW. Stellt sich das Transportmittel innerhalb des vereinbarten Zeitfensters zur Beladung, und kann die Beladung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden (Güter nicht bereitgestellt, Güter entsprechen nicht dem Auftrag, Zugang verweigert usw.), schuldet der Kunde eine Pauschalgebühr von 250 EUR für Standardtransportmittel bzw. 350 EUR für Spezialequipment (Schwerlast-/Übergrößentrailer oder Containerchassis), zuzüglich der Standgelder gemäß Art. 12 und etwaiger vom Frachtführer auferlegter Zusatzkosten. Wird der Auftrag in dieser Situation storniert, gilt die Stornogebühr gemäß Art. 11.1, sofern diese höher ist; die Pauschalgebühr wird nicht kumuliert.

Art. 12 - Standzeiten bei Be- und Entladung

12.1. Die freie Zeit am Be-/Entladeort beträgt 4 Stunden für Transportmittel zwischen 3,5 und 40 Tonnen und 2 Stunden für Schwerlast-/Übergrößentrailer oder Containerchassis.

12.2. Überschreitet die Standzeit des Transportmittels am Be-/Entladeort die freie Zeit, trägt der Kunde Standgelder in Höhe von (i) 50 EUR je zusätzlicher Standstunde bei Transportmitteln zwischen 3,5 und 40 Tonnen oder (ii) 100 EUR je zusätzlicher Standstunde bei Schwerlast-/Übergrößentrailern oder Containerchassis, bis zum Ende der Be-/Entladezeiten. Erfolgt die Be-/Entladung am Folgetag, betragen die Vertragsstrafen (i) 350 EUR/Tag bzw. (ii) 750 EUR/Tag.

12.3. Der Kunde schuldet sämtliche vom Frachtführer infolge der Verzögerung auferlegten Zusatzkosten oder Vertragsstrafen. Die Standgelder können den Auftragspreis übersteigen.

Art. 13 - Versicherung

13.1. Beim Straßentransport sind die Güter durch die Haftungsversicherung des Frachtführers (CMR-Versicherung) innerhalb der Grenzen des CMR-Übereinkommens gedeckt. Die enthaltene CMR-Versicherungssumme liegt je nach dem für den Auftrag ausgewählten LKW zwischen 30.000 und 100.000 EUR. Der Kunde ist verpflichtet, die CMR-Police über die Plattform oder unmittelbar bei LYC anzufordern, um die für seinen Auftrag geltende Versicherungssumme vor der Beladung zu überprüfen.

13.2. Schließt der Kunde keine Warentransportversicherung ab, gelten die Güter ausschließlich innerhalb der Grenzen der CMR-Versicherung des zugeteilten Frachtführers als versichert, und der Kunde kann keine darüber hinausgehenden Ansprüche geltend machen.

13.3. Für Güter mit einem Wert oberhalb der CMR-Versicherungssumme kann der Kunde über die Plattform oder unmittelbar bei LYC gegen einen Aufpreis den Abschluss einer All-Risk-Warentransportversicherung über den vollen Warenwert verlangen. Für die übrigen Transportarten ist die Haftung nach den anwendbaren internationalen Übereinkommen begrenzt (siehe Art. 17).

Art. 14 - Zollvorgänge

14.1. LYC kann über die auf der Plattform verfügbaren Frachtführer Zollabfertigungsleistungen vorsehen oder den Kunden an einen dritten Zollagenten verweisen.

14.2. Der Kunde gewährleistet die Zahlung der Zollschuld und/oder der Bußgelder, die infolge von ihm bereitgestellter fehlerhafter Weisungen oder Dokumente geschuldet werden.

Art. 15 - Zahlungsbedingungen

15.1. Die Zahlung des Transports erfolgt durch den Kunden über die Plattform (Karte oder andere akzeptierte Methoden) oder per Zahlungsanweisung/Banküberweisung auf Grundlage der von LYC ausgestellten Rechnung, entsprechend der bei der Auftragserteilung gewählten Methode. Der Preis gilt erst mit Gutschrift auf dem Konto von LYC als gezahlt; unmittelbar an Frachtführer geleistete Zahlungen werden nicht anerkannt und können LYC ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung nicht entgegengehalten werden.

15.2. Kartenzahlung. Entscheidet sich der Kunde für die Kartenzahlung, wird dem Transaktionswert eine Bearbeitungsgebühr von 2 % für die Kosten der Zahlungsabwicklung hinzugerechnet, die der Kunde trägt und die vor Abschluss der Zahlung in der Plattform angezeigt wird.

15.3. Zahlung per Zahlungsanweisung. Bei Zahlung per Zahlungsanweisung/Banküberweisung gilt der Auftrag erst ab dem Zeitpunkt als bestätigt und tritt in den Prozess der Frachtführerzuteilung ein, in dem 100 % des Transportgegenwerts auf dem Konto des Vertragspartners gutgeschrieben sind. Ausgenommen ist der Fall, dass der Kunde ein Zahlungsziel gemäß Art. 15.10 in Anspruch nimmt; in diesem Fall wird der Auftrag im Rahmen des genehmigten Kreditlimits ohne Vorauszahlung bearbeitet.

15.4. Wurde im Auftrag kein anderes Zahlungsziel ausdrücklich vereinbart, müssen die geschuldeten Beträge spätestens 24 Stunden nach der Beladung der Güter auf dem Konto von LYC eingehen.

15.5. Scheitert die Kartenzahlung oder gehen die Beträge nicht innerhalb von höchstens 24 Stunden nach der Beladung auf dem Konto von LYC ein, werden die Güter nicht am Entladeort gestellt. Der LKW steht höchstens 24 Stunden, wobei die Standkosten gemäß Art. 12 zu Lasten des Kunden gehen; anschließend werden die Güter auf Kosten des Kunden zu den tatsächlichen Lager- und Umschlagkosten eingelagert, und die Lieferung erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der Transportrechnung, der Standkosten, der Lager-/Umschlagkosten und etwaiger zusätzlicher Transportkosten.

15.6. Werden die gemäß Art. 15.5 eingelagerten Güter nicht innerhalb von 30 Kalendertagen ab Einlagerung angefordert und vollständig bezahlt, oder verweigert der Empfänger die Annahme endgültig und übermittelt der Kunde innerhalb der von LYC mitgeteilten Frist keine Weisungen, gelten die Güter als aufgegeben. Nach einer letzten Mitteilung an den Kunden kann LYC die Güter zur Deckung ihrer Forderungen verwerten oder sie auf Kosten des Kunden vernichten, wobei der Kunde für eine etwaige ungedeckte Differenz weiterhin haftet.

15.7. Während des Transports anfallende Zusatzkosten (Standzeiten, Gebühren, Umleitungen, Nebenleistungen usw.) werden in Rechnung gestellt, sobald sie bekannt werden, und sind zum selben Datum fällig wie die Hauptrechnung des Auftrags. Ist die Hauptrechnung bereits fällig und/oder bezahlt, sind die Zusatzkosten unabhängig von ihrer Höhe sofort ab dem Rechnungsdatum fällig.

15.8. Die nicht fristgerechte Zahlung des Gegenwerts der von LYC erbrachten Leistungen löst Verzugszinsen in Höhe von 1 % des Auftragspreises für jeden Verzugstag aus, berechnet ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Datum der vollständigen Zahlung. Die Verzugszinsen können die Höhe der geschuldeten Forderung übersteigen.

15.9. Der Kunde darf von den LYC geschuldeten Beträgen keine Beträge zurückbehalten, aufrechnen oder abziehen, die er von dieser aus welchem Rechtsgrund auch immer beansprucht (Entschädigungen, Vertragsstrafen, Schadensersatz). Etwaige Ansprüche des Kunden werden gesondert gemäß Art. 19 geklärt, ohne dass dies die Fälligkeit und die vollständige Zahlung der Rechnungen berührt.

15.10. Zahlungsziel. Nach Prüfung der Bonität des Kunden kann LYC ein Zahlungsziel und ein Kreditlimit genehmigen, die dem Kunden in der Plattform angezeigt werden. LYC kann das Zahlungsziel und das Kreditlimit jederzeit durch Mitteilung an den Kunden über die Plattform herabsetzen oder entziehen, Vorauszahlung oder Sicherheiten verlangen und die Annahme neuer Aufträge von der Begleichung offener Aufträge abhängig machen. Aufträge, die das verfügbare Kreditlimit überschreiten, unterliegen der Vorauszahlungsregel gemäß Art. 15.3.

15.11. Die unberechtigte Beanstandung einer Kartenzahlung (Chargeback) für tatsächlich erbrachte Leistungen stellt eine Nichtzahlung dar und hat zur Folge: die sofortige Fälligkeit des beanstandeten Betrags, die Übernahme der Gebühren des Zahlungsdienstleisters durch den Kunden, die Verzugszinsen gemäß Art. 15.8 sowie die Sperrung des Kontos bis zur Klärung.

15.12. Wurde der Preis in EUR festgelegt und erfolgt die Zahlung in einer anderen Währung, wird die Umrechnung zu dem am Rechnungsdatum auf der Plattform angezeigten Wechselkurs vorgenommen.

Art. 16 - Höhere Gewalt und andere unvorhergesehene Ereignisse

16.1. Die Parteien haften nicht für die nicht fristgerechte oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Pflichten, wenn die Nichterfüllung durch ein im Zeitpunkt der Auftragserteilung unvorhersehbares Ereignis verursacht wurde, dessen Folgen von der sich darauf berufenden Partei nicht abgewendet werden können.

16.2. LYC haftet nicht für Verzögerungen, Zusatzkosten oder die vorübergehende Unmöglichkeit der Ausführung, die verursacht werden durch: Streiks oder sonstige Arbeitskampfmaßnahmen Dritter, Blockaden oder Staus im Verkehr/in Häfen/an Flughäfen/an Terminals/an Grenzübergängen, Beschränkungen, Embargos oder internationale Sanktionen, die Nichtverfügbarkeit von Transportkapazität bei den Frachtführern der Plattform, IT-/Cybervorfälle oder Entscheidungen bzw. Verzögerungen von Behörden. Diese Fälle sind von den in Art. 5-6 geregelten Fällen zu unterscheiden, die für Fälle eigenen Verschuldens von LYC anwendbar bleiben.

16.3. Fälle höherer Gewalt befreien die Parteien für ihre Dauer von den durch diese Umstände betroffenen Pflichten. In diesen Fällen ist jede Partei berechtigt, den Auftrag zu kündigen, auch wenn dieser teilweise ausgeführt wurde; wird die Kündigung verlangt, hat LYC Anspruch auf Zahlung sämtlicher bis zum Kündigungsdatum für die Ausführung des Auftrags aufgewendeten Kosten.

16.4. Die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, hat diese innerhalb von höchstens 5 Tagen ab dem Ende des Ereignisses nachzuweisen.

Art. 17 - Sonderbestimmungen für andere Transportarten

Teilt die Plattform für einen Auftrag einen Frachtführer zu, der Luft-, See- oder Schienentransporte durchführt, gilt ergänzend das für die jeweilige Transportart maßgebliche internationale Übereinkommen (Montrealer Übereinkommen für den Lufttransport, Haag-Visby-Regeln für den Seetransport, CIM-Regeln für den Schienentransport), einschließlich der jeweiligen Haftungsgrenzen, Beförderungsdokumente und Verjährungsfristen. Stand-, Liege- oder Lagerkosten, die der ausführende Frachtführer, der Terminalbetreiber oder der Infrastrukturbetreiber für diese Transportarten in Rechnung stellt, trägt der Kunde in vollem Umfang; LYC hat lediglich die Aufgabe, diese Kosten mitzuteilen und gegebenenfalls weiterzuberechnen.

Art. 18 - Internationale Sanktionen und Exportkontrolle

Der Kunde gewährleistet, dass weder er noch der Empfänger noch die Güter Gegenstand internationaler Sanktionen (EU, UNO, OFAC) oder von Beschränkungen betreffend die Ausfuhr oder Güter mit doppeltem Verwendungszweck sind. LYC kann jeden Auftrag, der gegen solche Regime verstoßen würde, ohne Entschädigung ablehnen, aussetzen oder stornieren, wobei der Kunde sämtliche Folgen unrichtiger Erklärungen trägt.

Art. 19 - Reklamationen

19.1. Reklamationen betreffend die Ausführung eines Auftrags sind über die Plattform oder per E-Mail wie folgt einzureichen: bei äußerlich erkennbaren Schäden — im Zeitpunkt der Lieferung, mit Vermerk auf dem Beförderungsdokument; bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden — innerhalb von 7 Tagen ab Lieferung; für alle sonstigen Angelegenheiten (Rechnungsstellung, Verzögerungen usw.) — innerhalb von 15 Tagen ab Lieferung bzw. ab Rechnungsdatum.

19.2. Nach Ablauf dieser Fristen eingereichte Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden, mit Ausnahme der zwingenden Rechte nach den anwendbaren internationalen Übereinkommen.

Art. 20 - Streitigkeiten und anwendbares Recht

Jede aus diesem Vertrag entstehende Streitigkeit, die nicht gütlich beigelegt wird, wird nach dem auf das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien anwendbaren Recht und von den danach zuständigen Gerichten entschieden.

Erhebt LYC eine Klage im Zusammenhang mit diesem Vertrag bei den nach dem Sitz/Wohnsitz des Kunden zuständigen Gerichten, gilt dies als Verzicht auf das Recht, eine solche Klage bei den nach ihrem eigenen Sitz zuständigen Gerichten zu erheben.

Art. 21 - Schlussbestimmungen

21.1. Der Kunde darf die über die Plattform ermittelten Frachtführer außerhalb der über LYC erteilten Aufträge weder unmittelbar noch mittelbar ohne deren Zustimmung kontaktieren. Nutzt der Kunde die Plattform und die über sie ermittelten Frachtführer, um Transporte außerhalb der Plattform durchzuführen, bleibt er zur Zahlung des Auftragspreises an LYC als Schadensersatz verpflichtet; LYC haftet nicht für unter solchen Bedingungen geschlossene Transportleistungen.

21.2. LYC kann diese AGB durch Mitteilung an den Kunden über die Plattform und/oder per E-Mail mindestens 15 Tage vor Inkrafttreten der Änderungen ändern. Die fortgesetzte Nutzung der Plattform nach Ablauf dieser Frist stellt die Annahme der neuen Fassung dar. In Ausführung befindliche Aufträge unterliegen weiterhin der im Zeitpunkt ihrer Erteilung geltenden Fassung der AGB.

21.3. Alle Mitteilungen und Kommunikationen zwischen den Parteien, die über die Plattform oder per E-Mail an die dem Konto zugeordneten Adressen erfolgen, haben den Wert gültiger schriftlicher Mitteilungen, und die Aufzeichnungen in der Plattform (Status, Zeitstempel, Nachrichten) stellen ein Beweismittel zwischen den Parteien dar.

21.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit der Erteilung eines Auftrags über die Plattform als vollständig angenommen.

Art. 22 - Schutz personenbezogener Daten

22.1. Rollen der Parteien. Für die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Plattform und der Kontoverwaltung verarbeiteten Daten ist Load Your Cargo BV der Verantwortliche (Controller). Für die im Zusammenhang mit der Ausführung eines Auftrags verarbeiteten Daten ist der Vertragspartner des jeweiligen Auftrags gemäß Art. 1.3 der Verantwortliche. Die über die Plattform zugeteilten Frachtführer handeln als eigenständige Verantwortliche für die von ihnen bei der Durchführung des Transports vorgenommenen Verarbeitungen. Jede Partei ist für die Konformität ihrer eigenen Verarbeitungen mit der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) verantwortlich.

22.2. Kategorien verarbeiteter Daten: Identifikations- und Kontaktdaten der Nutzer (Name, Vorname, Funktion, E-Mail, Telefon), Konto- und Authentifizierungsdaten, Rechnungs- und Zahlungsdaten, Auftrags- und Rechnungshistorie, Daten der für Be-/Entladung benannten Kontaktpersonen, über die Plattform geführte Kommunikation sowie technische Daten (IP-Adresse, Nutzungsprotokolle).

22.3. Zwecke und Rechtsgrundlagen. Die Daten werden verarbeitet für: (i) die Ausführung der Aufträge und den Betrieb der Plattform — Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO; (ii) die Erfüllung gesetzlicher Pflichten, einschließlich steuerlicher, buchhalterischer und Meldepflichten (zum Beispiel RO e-Transport) — Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO; (iii) das berechtigte Interesse von LYC an Betrugsprävention, Sicherheit der Plattform, Bonitätsprüfung, Forderungseinzug und Verbesserung der Dienstleistungen — Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO; (iv) kommerzielle Kommunikation, ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung, die jederzeit widerrufen werden kann — Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO.

22.4. Vom Kunden eingegebene Daten Dritter. Gibt der Kunde personenbezogene Daten anderer Personen in die Plattform ein (eigene Mitarbeiter, Kontaktpersonen bei Be-/Entladung, Vertreter des Empfängers), gewährleistet der Kunde, dass er zur Bereitstellung dieser Daten berechtigt ist und die betreffenden Personen über deren Verarbeitung durch LYC und durch die beteiligten Frachtführer informiert hat. Der Kunde stellt LYC von allen Ansprüchen dieser Personen frei, die sich aus einem Verstoß gegen diese Zusicherung ergeben.

22.5. Empfänger der Daten. Die Daten werden ausschließlich übermittelt an: die dem Auftrag zugeteilten Frachtführer (beschränkt auf die zur Ausführung strikt erforderlichen Daten — Kontaktpersonen, Adressen, Zeitfenster), Zahlungsdienstleister, IT- und Hosting-Dienstleister, Versicherer, Berufsberater (Rechtsanwälte, Buchhalter, Wirtschaftsprüfer), Inkassobüros sowie Behörden, sofern das Gesetz dies vorschreibt. LYC verkauft keine personenbezogenen Daten und verwendet sie nicht zu Werbezwecken für Dritte.

22.6. Internationale Übermittlungen. Die Daten werden grundsätzlich im Europäischen Wirtschaftsraum gespeichert und verarbeitet. Jede Übermittlung außerhalb des EWR (zum Beispiel an Zahlungs- oder IT-Dienstleister) erfolgt nur mit geeigneten Garantien: einem Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission oder den von ihr genehmigten Standardvertragsklauseln.

22.7. Dauer der Verarbeitung. Kontodaten werden für die Dauer der Nutzung der Plattform und 3 Jahre nach Schließung des Kontos verarbeitet. Rechnungs- und Transaktionsdaten werden für die nach der anwendbaren Steuer- und Buchführungsgesetzgebung vorgeschriebenen Zeiträume aufbewahrt; nach deren Ablauf werden die Daten gelöscht oder anonymisiert, wobei die anonymisierte Form für Statistiken und die Verbesserung der Dienstleistungen aufbewahrt werden kann.

22.8. Sicherheit und Vorfälle. LYC wendet geeignete technische und organisatorische Maßnahmen an (Verschlüsselung der Kommunikation, rollenbasierte Zugriffskontrolle, Protokollierung, Sicherungskopien), um die Daten zu schützen. Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten benachrichtigt LYC die Aufsichtsbehörde und gegebenenfalls die betroffenen Personen gemäß Art. 33-34 DSGVO.

22.9. Automatisierte Entscheidungsfindung. Die auf der Plattform angezeigten Preise werden algorithmisch anhand der Transportparameter (Strecke, Fahrzeugtyp, Eigenschaften der Güter, Marktdaten) berechnet und nicht auf Grundlage eines Profilings natürlicher Personen. Beinhaltet die Gewährung von Kreditlimits oder Zahlungszielen Entscheidungen, die ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhen und rechtliche Wirkung gegenüber einer natürlichen Person entfalten, hat diese das Recht, das Eingreifen einer Person zu erwirken, ihren Standpunkt darzulegen und die Entscheidung anzufechten, gemäß Art. 22 DSGVO.

22.10. Rechte der betroffenen Personen. Die betroffenen Personen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch und Widerruf der Einwilligung; diese Rechte können durch einen Antrag an die auf der Plattform veröffentlichte Kontaktadresse für den Datenschutz ausgeübt werden. Die betroffenen Personen haben zudem das Recht, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen.

22.11. Cookies. Die Plattform verwendet Cookies und ähnliche Technologien nach Maßgabe der Cookie-Richtlinie, die gesondert auf der Plattform verfügbar ist.

22.12. Dieser Artikel wird durch die Datenschutzerklärung der Plattform ergänzt, die die vorgenommenen Verarbeitungen im Einzelnen darstellt. Im Falle von Widersprüchen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten hat die Datenschutzerklärung Vorrang.